Am 9. Dezember 2023 einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf eine Gehaltserhöhung von 8 bis 16 Prozent für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Darüber hinaus wurde eine Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Die Gehaltserhöhungen erfolgen in zwei Stufen: Zum 1. November 2024 steigen die Tabellenentgelte um 200 Euro, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025. Sollte die Gesamtsumme beider Erhöhungen unter 340 Euro liegen, wird der Betrag auf 340 Euro gesetzt.
Zusätzlich erhalten die Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro, die in mehreren Raten ausgezahlt wird. Aus dem Bericht geht hervor, dass einzelne Bundesländer beabsichtigen, diese Anpassungen auch für Beamte zu implementieren.
In Baden-Württemberg wird das Tarifergebnis nach den verfassungsrechtlichen Regeln auf alle Beamten übertragen. Es sind ebenfalls Einmalzahlungen und monatliche Zahlungen zur Inflationsausgleichung vorgesehen. Die Höhe variiert je nach Voll- oder Teilzeitarbeit.
Darüber hinaus sind eine lineare Gehaltsanpassung sowie eventuelle Sonderzahlungen geplant, um die Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren.
Damit entspricht das Land den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Der Besoldungsanpassungsplan berücksichtigt auch Auszubildende, die eine einmalige Inflationskompensation erhalten.
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