Offene Kinder- und Jugendarbeit, Stellv. Leitung

Eckdaten der angebotenen Stelle

Arbeitgebervae gGmbH
Postleitzahl
OrtFrankfurt am Main
BundeslandRegierungsbezirk Darmstadt; Hessen
Gepostet am19.09.2024
Remote Option?-
Homeoffice Option?-
Teilzeit?-
Vollzeit?
Ausbildungsstelle?-
Praktikumsplatz?-
Unbefristet?-
Befristet?-

Stellenbeschreibung

Unsere Aufnahmeeinrichtung Krifteler Straße mit künftig 35 Plätzen dient der Perspektivklärung für männliche, unbegleitete minderjährige Geflüchtete.
Für die Einrichtung Aufnahme- und Übergangseinrichtung (SGB VIII) sucht der Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. ab sofort
eine stellvertretende Leitung (w/m/d) Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder vergleichbarer Abschluss

Abgeschlossenes Hochschulstudium (Sozialarbeit bzw. -pädagogik, Pädagogik) oder vergleichbarer Abschluss
Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Jugendhilfe
Ausgeprägte Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII und angrenzende Rechtsgebiete)
Grundlegende Kenntnisse der hessischen Rahmenverordnung und Umsetzung in der Praxis der vorübergehenden Inobhutnahme minderjähriger AusländerInnen (§42a SGB VIII)

eine Tätigkeit in einem Team, für das die konzeptionelle Weiterentwicklung des Angebots selbstverständlicher Teil des Arbeitsauftrages ist
Vergütung gemäß TVöD (kommunal)
Möglichkeit zur Fortbildung und Supervision
Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen, die den Tarifvereinbarungen des öffentlichen Dienstes entsprechen

Für Fragen die ausgeschriebene Stelle betreffend, wenden Sie sich an die Bereichsleitung Inobhutnahme, Herr Päsler (069 247 566 188 / 0151 56436982).

Bei gleicher Eignung erhalten schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen den Vorzug vor anderen Bewerber:innen.
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Sozialarbeit bzw. -pädagogik, Pädagogik) oder vergleichbarer Abschluss
Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Jugendhilfe
Ausgeprägte Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII und angrenzende Rechtsgebiete)
Grundlegende Kenntnisse der hessischen Rahmenverordnung und Umsetzung in der Praxis der vorübergehenden Inobhutnahme minderjähriger AusländerInnen (§42a SGB VIII)