Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen, um die betriebliche Altersversorgung auszubauen und zugänglicher zu machen, insbesondere für Geringverdiener und Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen. Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente als zweite Säule der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken.

Derzeit verfügen rund 54 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland über eine Betriebsrente, wobei insbesondere in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern noch Nachholbedarf besteht. Mit dem neuen Gesetz sollen mehr Arbeitnehmer im Alter von guten Betriebsrenten profitieren. Die Maßnahmen umfassen die Erweiterung des Sozialpartnermodells, das auf Tarifverträgen basiert und kleinen Unternehmen die Organisation von Betriebsrenten erleichtert, sowie eine verbesserte Förderung für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen.

Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird auf 2.718 Euro monatlich angehoben und dynamisiert, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Zudem werden flexiblere Auszahlungsmodelle eingeführt, die es Rentnern ermöglichen, ihre Betriebsrente mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu kombinieren.

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