Arbeitsunfähigkeit – StaatsJobs.com Lexikon

Arbeitsunfähigkeit tritt ein, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen. Dies kann sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit betreffen. Wichtig ist dabei, den Arbeitgeber umgehend über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren und ein ärztliches Attest vorzulegen, welches die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. In Deutschland muss ab dem ersten Krankheitstag ein solches Attest dem Arbeitgeber vorgelegt werden, falls dieser es verlangt, typischerweise wird es jedoch erst ab dem dritten Krankheitstag benötigt. Informationen über die gesetzlichen Regelungen finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter BMAS. Bei länger andauernder Krankheit greift nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach tritt in der Regel das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Laut einer Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind psychische Erkrankungen zunehmend Grund für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Mehr Informationen dazu bietet die offizielle Seite der BAuA unter BAuA. Es ist essenziell, dass Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen, um bei Arbeitsunfähigkeit korrekt zu handeln und ihre Gesundheit nicht weiter zu gefährden. In diesem Zusammenhang ist auch die Bedeutung von präventiven Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht zu unterschätzen.

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