Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland zielt darauf ab, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten, Überforderung zu vermeiden und damit auch die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer langfristig zu sichern. Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten, jedoch ist eine Ausweitung auf bis zu zehn Stunden möglich, sofern innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Tag nicht übertroffen werden. Für Berufstätige im öffentlichen Dienst sind dabei besondere Regelungen und Ausnahmen zu beachten, die in spezifischen Tarifverträgen geregelt sein können. Besonders relevant ist das ArbZG in Arbeitsbereichen, in denen Schichtarbeit, Nachtarbeit und flexible Arbeitszeiten üblich sind. Dies schließt beispielsweise Krankenhäuser, Feuerwehr und Polizei ein, wo besondere Arbeitszeitregelungen essentiell sind, um den Betrieb rund um die Uhr aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus sieht das Arbeitszeitgesetz Pausen und Ruhezeiten vor: Nach mehr als sechs Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden. Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden vorgeschrieben. Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird vom Gewerbeaufsichtsamt beziehungsweise den amtlichen Arbeitsschutzbehörden überwacht. Weitere Informationen und Details zum Arbeitszeitgesetz finden sich auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter BMAS – Arbeitszeitrecht.
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