Die Beamtenversorgungskasse ist eine wesentliche Einrichtung für die Altersvorsorge von Beamten und Beamtenanwärtern in Deutschland. Sie trägt dazu bei, dass Staatsdiener nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst finanziell abgesichert sind. Die Versorgung umfasst Pensionen, die sich aus den Dienstzeiten und dem letzten Grundgehalt berechnen. Die Besonderheit der Beamtenversorgung liegt darin, dass sie nicht nur die Altersruhegelder, sondern auch Hinterbliebenenversorgung und Unfallfürsorge enthält. Dies stellt eine weitreichende soziale Absicherung dar, die in dieser Form im privaten Sektor nicht üblich ist. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung, die auf dem Generationenvertrag basiert, wird die Beamtenversorgung aus öffentlichen Haushalten finanziert. Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, daher liegt eine hohe Verantwortung bei den öffentlichen Trägern, die Versorgung sicherzustellen. Die Höhe der Bezüge ist zudem reguliert und steigt mit der Dauer der Dienstzeit an. Weiterführende Informationen zur Beamtenversorgung sind auf den Webseiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat oder auf spezialisierten Informationsportalen wie dem Portal Öffentlicher-Dienst.Info (www.oeffentlicher-dienst.info) zu finden, die detaillierte Einblicke in die Berechnung der Pensionen bieten. Durch diese Form der Absicherung wird eine hohe Lebensqualität für ehemalige Beamte gewährleistet und ein Anreiz für die Laufbahn im Öffentlichen Dienst geschaffen.
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