Dienstaltersstufen, auch bekannt als Stufen der Berufserfahrung, spielen im öffentlichen Dienst eine zentrale Rolle bei der Festlegung der Gehaltshöhe. Sie fußen auf dem Prinzip, dass Mitarbeiter mit zunehmender Berufsdauer in höhere Gehaltsgruppen aufsteigen. Dieses System dient als Anreiz für langjährige Betriebszugehörigkeit und soll die Erfahrung und das angesammelte Wissen der Angestellten honorieren. In Deutschland wird dies im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt, der auf festgelegten Zeitabständen basierende Gehaltsstufen definiert. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst können somit, abhängig von ihrer Berufserfahrung und der Dauer ihrer Beschäftigung im gleichen Bereich oder bei demselben Arbeitgeber, in höhere Entgeltgruppen aufsteigen. Die genauen Regelungen und Tabellen können hier eingesehen werden. Die regelmäßige Anpassung der Gehälter wird auch als „Beförderungsautomatismus“ bezeichnet, wenngleich dieser Begriff nicht alle Facetten der Entgeltordnung im öffentlichen Dienst abdeckt. Kritiker argumentieren, dass das Dienstalter allein nicht immer ein verlässlicher Indikator für die Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft eines Mitarbeiters ist. Um dennoch eine leistungsgerechte Bezahlung sicherzustellen, beinhalten neuere Tarifverträge zunehmend auch Elemente der Leistungsbeurteilung. Dies trägt dazu bei, dass neben der rein zeitbasierten auch eine leistungsbasierte Komponente in die Gehaltsstrukturen eingebunden wird. Diese Entwicklungen erkennen auch die Notwendigkeit an, junge und neue Talente im öffentlichen Dienst attraktiv zu vergüten, ohne Jahre des Wartens auf Gehaltssteigerungen zu erfordern.
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