Stufenlaufzeit bezeichnet im öffentlichen Dienst die Regelung zur schrittweisen Erhöhung des Gehalts von Beamten, Angestellten und Arbeitern basierend auf ihrer Beschäftigungsdauer. Diese läuft in definierten zeitlichen Abstufungen (Stufen), wodurch die Honorierung der Berufserfahrung gewährleistet wird. Anfangs erhält der Beschäftigte sein Einstiegsgehalt in einer bestimmten Entgeltgruppe, das sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit automatisch erhöht. Die Frequenz dieser Erhöhungen sowie die Anzahl der Stufen können je nach Tarifvertrag variieren. Beispielsweise sieht der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sechs Stufen vor, in denen das Gehalt über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren steigen kann. Die exakte Dauer jeder Stufe und die Gehaltssprünge sind klar definiert und im Tarifvertrag festgeschrieben. Vertieften Einblick in die spezifische Anwendung der Stufenlaufzeiten können Interessenten im Portal des dbb hier finden. Weiterhin dient die Stufenlaufzeit nicht nur als Anreizsystem zur Mitarbeiterbindung, sondern auch zur gerechten Entgeltfindung und zur Anerkennung der Loyalität und Leistung der Mitarbeiter. Diese fortschreitende Gehaltsstruktur fördert damit eine langfristige Karriereplanung und professionelle Entwicklung im öffentlichen Sektor.
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