Tarifbeschäftigte – StaatsJobs.com Lexikon

Tarifbeschäftigte sind Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse durch Tarifverträge geregelt sind. Diese Verträge legen spezifische Arbeitsbedingungen wie Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche fest. Im öffentlichen Dienst in Deutschland greifen vorrangig die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), welcher zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt wird. Der TVöD sorgt für eine einheitliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen und fördert die Gleichbehandlung der Beschäftigten. Tarifbeschäftigte genießen im Vergleich zu Beamten eine größere Flexibilität in Bezug auf Arbeitsbedingungen und haben den Vorteil, durch Kollektivverhandlungen direkt auf ihre Vertragsbedingungen Einfluss nehmen zu können. Mit dem TVöD, der am 1. Oktober 2005 in Kraft trat, wurde eine umfassende Modernisierung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst durchgeführt. Mehr Informationen zum TVöD finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat hier. Tarifverhandlungen werden regelmäßig geführt, um auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen und Inflationsraten reagieren zu können, wobei die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und verschiedene Gewerkschaften, darunter vor allem ver.di, die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Die zuletzt im Oktober 2020 abgeschlossenen Verhandlungen haben etwa Erhöhungen der Löhne und eine Corona-Sonderprämie für bestimmte Bereiche vereinbart. Weitere Details zu den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst können auf der Website der VKA hier nachgelesen werden.

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