Die tarifliche Kündigungsfrist ist ein wichtiges Element im Arbeitsrecht, das die Zeitspanne definiert, die zwischen der Ankündigung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss. Im öffentlichen Dienst sind die Kündigungsfristen häufig im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, kurz TVöD, geregelt. Die Fristen variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und können zwischen einem Monat und sieben Monaten betragen. Einzelheiten zu den spezifischen Regelungen finden Interessierte auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) oder direkt im Tarifvertrag, der auf der Webseite der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) eingesehen werden kann. Für Verträge, die nicht durch den TVöD abgedeckt sind, gelten die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), nach denen eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats üblich ist. Bei längeren Betriebszugehörigkeiten verlängert sich diese Frist entsprechend. Es ist bedeutsam, dass Arbeitnehmer ihre spezifische Situation verstehen und gegebenenfalls rechtliche Beratung einholen, um ihre Rechte vollständig zu wahren. Ein hilfreicher Leitfaden hierzu wird auf der Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) angeboten, der über die verschiedenen Aspekte von Kündigungsfristen aufklärt und wertvolle Tipps gibt.
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