Tarifparteien sind die Akteure im Bereich der Arbeitsbeziehungen, die an der Aushandlung von Tarifverträgen beteiligt sind. Sie setzen sich zusammen aus den Gewerkschaften, die die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, und den Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern, die die Interessen der Arbeitgeberseite repräsentieren. Diese Parteien verhandeln in regelmäßigen Abständen über Arbeitsbedingungen, Löhne und Gehälter sowie weitere arbeitsrechtliche Konditionen, um diese in Tarifverträgen festzuschreiben. Die Tarifautonomie, also das Recht der Tarifparteien, ohne staatliches Eingreifen Tarifverträge auszuhandeln, ist in Deutschland grundgesetzlich in Artikel 9 Absatz 3 GG verankert. Diese Autonomie ist ein wesentliches Element der sozialen Marktwirtschaft und trägt zur friedlichen Regelung von Arbeitsbeziehungen bei. Informationen zu den Grundlagen der Tarifautonomie und der Rolle der Tarifparteien können auf den Informationsseiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes, z.B. unter DGB – Tarifpolitik, gefunden werden. Durch Tarifverträge wird nicht nur die Bezahlung, sondern auch Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch oder Kündigungsfristen geregelt, die dann für alle tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Bindungswirkung haben. Mehr zur Anwendung und Verbreitung von Tarifverträgen in Deutschland liefert das Statistische Bundesamt unter Destatis – Tarifverträge. In Verhandlungen treten die Tarifparteien oft in komplexen Verhandlungsrunden gegeneinander an, um die besten Konditionen für ihre jeweiligen Mitglieder zu erreichen, was gelegentlich auch zu öffentlichkeitswirksamen Streiks führen kann. Solche Streiks sind ein legitimiertes Mittel im Rahmen der tariflichen Auseinandersetzungen, um Druck auf die Verhandlungen auszuüben und die Anliegen der Arbeitnehmerseite zu unterstreichen.
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