Urlaub – StaatsJobs.com Lexikon

Urlaub im Öffentlichen Dienst ist nicht nur eine Zeit der Erholung, sondern auch ein rechtlich gut reguliertes Thema. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Sektor erhalten gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) je nach Alter gestaffelte Urlaubstage. Mit zunehmendem Lebensalter erhöht sich die Anzahl der Urlaubstage. So starten unter 30-Jährige in der Regel mit 26 Urlaubstagen pro Jahr, während ältere Kollegen über 55 Jahre bis zu 30 Tage Urlaub genießen können. Zusätzlich ist im öffentlichen Dienst die Möglichkeit gegeben, Sonderurlaub für bestimmte persönliche Ereignisse wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes in Anspruch zu nehmen. Einen interessanten Einblick in die Urlaubsregelungen bietet die offizielle Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wo Details zum Bundesurlaubsgesetz aufgeführt sind, welches die Mindestanforderungen an den Erholungsurlaub festlegt. Hier erfahren Sie mehr über das Bundesurlaubsgesetz. Außerdem ist anzumerken, dass spezielle Regelungen für schwerbehinderte Menschen existieren, die zusätzliche Urlaubstage vorsehen. Diese sind im Sozialgesetzbuch IX nachzulesen. Details zu zusätzlichen Urlaubstagen für schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Dienst finden Sie hier. Der Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst zeigt deutlich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut abgesichert sind, um ihre Freizeit sowohl für persönliche Belange als auch für die notwendige Erholung optimal nutzen zu können.

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