Mitarbeiter (w/m/d) – Umsatzsteuer-Stelle Innendienst

Eckdaten der angebotenen Stelle

ArbeitgeberFinanzamt Biberach
Postleitzahl88400
OrtBiberach
BundeslandBaden-Württemberg
Gepostet am14.11.2024
Remote Option?-
Homeoffice Option?-
Teilzeit?
Vollzeit?
Ausbildungsstelle?-
Praktikumsplatz?-
Unbefristet?-
Befristet?-

Stellenbeschreibung

Die Finanzämter sind Landesbehörden und stellen die unterste Ebene im dreistufigen Aufbau der Landesfinanzverwaltung dar- In den Finanzämtern werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen geprüft, Steuern festgesetzt und erhoben- In Baden-Württemberg sind hierfür 65 Finanzämter mit ca- 16-000 Beschäftigten verantwortlich-

Das Finanzamt Biberach beabsichtigt zum 1- März 2025 einen

Mitarbeiter (w/m/d)

mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,5 Stunden zur Verstärkung der örtlichen Umsatzsteuer-Stelle Innendienst einzustellen-


Der Aufgabenbereich der Umsatzsteuer-Stelle Innendienst ist vielseitig und abwechslungsreich- Die Umsatzsteuer hat mit einem jährlichen Steueraufkommen von rund 290 Milliarden Euro erhebliche Bedeutung für den Staatshaushalt- Als Mitglied der Umsatzsteuer-Stelle Innendienst leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, die Staatseinnahmen zu sichern, die zur Daseinsvorsorge gebraucht werden und allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen-

Das Tätigkeitsprofil beinhaltet im Wesentlichen die Bearbeitung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und setzt sich unter anderem aus den folgenden Aufgaben zusammen:

  • formelle und sachliche Überprüfung der abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Zustimmung zur Erstattung von Umsatzsteuer
  • Erledigung von Bearbeitungshinweisen
  • Bearbeitung von Fristverlängerungsanträgen
  • Festsetzung von Verspätungszuschlägen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Verrechnungsstundung oder Aussetzung der Vollziehung
  • Unterstützung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung
  • Kommunikation mit Steuerbürgerinnen/Steuerbürgern

  • abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter, Bankkauffrau/Bankkaufmann, Kauffrau oder Kaufmann für Büromanagement oder einem vergleichbaren Berufszweig
  • Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen
  • Kenntnisse im kaufmännischen Bereich, in der Betriebswirtschaftslehre oder in der Buchhaltung
  • Kenntnisse im Verwaltungshandeln oder in der Büroorganisation
  • Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • schnelle Auffassungsgabe und gute Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit dem PC

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team
  • umfangreiche Schulungsmaßnahmen im Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Freiburg/Breisgau zur Vorbereitung auf Ihre künftige Tätigkeit
  • amtliche Unterbringung und Verpflegung während der fachtheoretischen Ausbildung
  • praktische Einarbeitung im Finanzamt
  • flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Sicherheiten
Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet; nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung und Bewährung im einschlägigen Arbeitsgebiet erfolgt anschließend die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis-

Während der einjährigen Einarbeitungszeit erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 TV-L- Mit der Übernahme in das unbefristete Arbeitsverhältnis erfolgt regelmäßig die Übertragung von Tätigkeiten die den Merkmalen der Entgeltgruppe 8 TV-L entsprechen-

Die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern gleichermaßen- Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt- Der Arbeitsplatz ist auch für Teilzeitkräfte geeignet- Unabhängig hiervon sind die Zeiten der fachtheoretischen Ausbildung an der Bildungsstätte in Freiburg zwingend in Vollzeit zu absolvieren-

Das Land Baden-Württemberg ist außerdem weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern- Bewerbungen von geeigneten, schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs- 3 SGB IX sind daher ebenfalls erwünscht-