Leitung (m/w/d) der Fachgruppe 3.3 „Technischer und stofflicher Arbeitsschutz, Chemikaliensicherheit“
Eckdaten der angebotenen Stelle
Arbeitgeber | Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) |
Postleitzahl | 44787 |
Ort | Bochum |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Gepostet am | 06.12.2024 |
Remote Option? | - |
Homeoffice Option? | |
Teilzeit? | - |
Vollzeit? | - |
Ausbildungsstelle? | - |
Praktikumsplatz? | - |
Unbefristet? | - |
Befristet? | - |
Stellenbeschreibung
GESÜNDER ARBEITEN UND LEBEN. LANDESINSTITUT FÜR ARBEITSSCHUTZ UND
ARBEITSGESTALTUNG.
STELLENAUSSCHREIBUNGLeitung der Fachgruppe 3.3 „Technischer und stofflicher Arbeitsschutz,
Im Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) ist ab sofort eine Stelle als
Leitung der Fachgruppe 3.3 „Technischer und stofflicher Arbeitsschutz, Chemikaliensicherheit“ (m/w/d)
zu besetzen.
Es handelt sich um eine Stelle der Besoldungsgruppe A15, Beschäftigte werden entsprechend der Voraussetzungen der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert. Die Führungsposition wird auf Probe vergeben und die Stelleninhaberin/ der Stelleninhaber wird mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt.
Die Stelle ist unbefristet. Dienstort ist der Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen in Bochum.
Dazu gehören neben den Aufgabenbereichen Chemikaliensicherheit, Gefahr- und Biostoffe unter anderem die Sachgebiete Transportsicherheit inklusive Regelungen für Gefahrgut, gewerblicher Umgang mit Sprengstoff aber auch die Gefährdungen durch physikalische Belastungen (Lärm, Vibrationen, elektromagnetische Felder, nichtionisierende Strahlung).
AUFGABEN & ANFORDERUNGEN
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird Zuverlässigkeit, Kreativität, Flexibilität und Engagement, sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick sowie Kommunikationsfähigkeit erwartet.
INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG Das LIA fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch gleitende Arbeitszeit, flexible Teilzeitmodelle und Telearbeit. Zudem bieten wir umfassende Fortbildungsangebote zum Erwerb und Ausbau von fachlichen wie persönlichen Kompetenzen an. Eine gute ÖPNV-Anbindung sowie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das LIA sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Sofern in der Person der Bewerberin/des Bewerbers Gründe vorliegen, die ein Abweichen von den Bewerbungsmodalitäten erforderlich machen könnten, wenden Sie sich an die nachstehenden Ansprechpersonen für allgemeine Fragen.
Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir freuen uns deshalb über Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter und Nationalitäten.
Die Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitkräfte geeignet.
Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte bei fachlichen Fragen an Frau Schulz (Tel.: 0211/3101-1220), bei allgemeinen Fragen an Frau von der Ahe (Tel.: 0211/3101-1215).
Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich als PDF-Datei unter Angabe des Betreffs 2024/FG3.310-YF bis zum
12.01.2025
per E-Mail an bewerbungen[AT]lia.nrw.de.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert werden.
www.lzg.nrw.de www.lia.nrw
Das LIA ist die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die Landesregierung NRW und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes nachhaltig, fachlich und partiell operativ. Zusätzlich übernimmt das LIA zentrale Aufgaben für die Arbeitsschutzverwaltung (z.B. Marktüberwachung und Produktprüfung) sowie sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz Dritter (z.B. Strahlenschutz und zentrale Radonstelle des Landes).
Hinweis: Gemäß Kabinettbeschlüssen der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 24. September 2024, vom 9. April 2024 und vom 21. Juni 2023 ist geplant, ein Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz zu schaffen. Es ist beabsichtigt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in dieser neuen Landesoberbehörde zusammenzuführen
Das LZG berät und unterstützt die Landesregierung und die Kommunen in Fragen der Gesundheit und der Gesundheitspolitik. Die neue Landesoberbehörde soll außer den bisherigen Aufgaben des LZG auch weitere Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Stärkung des staatlichen Arbeitsschutzes wahrnehmen.
ARBEITSGESTALTUNG.
STELLENAUSSCHREIBUNG
Leitung der Fachgruppe 3.3 „Technischer und stofflicher Arbeitsschutz,
Chemikaliensicherheit“ (m/w/d)
Im Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) ist ab sofort eine Stelle als
Leitung der Fachgruppe 3.3 „Technischer und stofflicher Arbeitsschutz, Chemikaliensicherheit“ (m/w/d)
zu besetzen.
Es handelt sich um eine Stelle der Besoldungsgruppe A15, Beschäftigte werden entsprechend der Voraussetzungen der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert. Die Führungsposition wird auf Probe vergeben und die Stelleninhaberin/ der Stelleninhaber wird mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt.
Die Stelle ist unbefristet. Dienstort ist der Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen in Bochum.
Der Arbeitsbereich
Die Fachgruppe 3.3 des LIA ist zuständig für Anfragen der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung in den Themenfeldern betrieblicher, technischer und stofflicher Arbeitsschutz sowie Chemikaliensicherheit.Dazu gehören neben den Aufgabenbereichen Chemikaliensicherheit, Gefahr- und Biostoffe unter anderem die Sachgebiete Transportsicherheit inklusive Regelungen für Gefahrgut, gewerblicher Umgang mit Sprengstoff aber auch die Gefährdungen durch physikalische Belastungen (Lärm, Vibrationen, elektromagnetische Felder, nichtionisierende Strahlung).
AUFGABEN & ANFORDERUNGEN
Aufgabenschwerpunkte:
Leitung der Fachgruppe „Technischer und stofflicher Arbeitsschutz“ sowie ihre strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung
Beratung und Unterstützung der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in den Sachgebieten- Stofflicher Arbeitsschutz (Gefahrstoffe und Biostoffe)
- Chemikaliensicherheit (inkl. Verwaltung Gute Laborpraxis (GLP))
- Technischer Arbeitsschutz (Sprengstoff, Transportsicherheit, physikalische Belastungen, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)) Unterstützung von Überwachungsaktionen der Arbeitsschutzverwaltung NRW
- Unterstützung bei der Ausübung des aufsichtlichen Handelns (z.B. bei der Bearbeitung übergreifender oder besonderer Fach- und Vollzugsfragen, Leitfäden und Handlungshilfen sowie ggf. Teilnahme an oder Zuarbeit zu Arbeitsgruppen - Bereich Chemikaliensicherheit auch auf EU-Ebene)
Fachliches und persönliches Anforderungsprofil:
- Mit einem Master oder Diplom abgeschlossenes, naturwissenschaftliches Hochschulstudium vorzugsweise mit den Studienschwerpunkten Chemie, Biochemie, Sicherheitstechnik oder vergleichbar. Darüber hinaus ist ein erfolgreich abgeschlossenes Referendariat in der Arbeitsschutz-/ Gewerbeaufsichtsverwaltung von Vorteil.
- Kenntnisse im einschlägigen Arbeitsschutzrecht und anhängigen Rechtsgebieten.
- Kenntnisse im Chemikalienrecht
- Kenntnisse über die Strukturen der Arbeitsschutzverwaltung des Landes NRW.
- Kenntnisse (klein)betrieblicher Strukturen, Organisationen und Abläufe sowie Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge.
- Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird Zuverlässigkeit, Kreativität, Flexibilität und Engagement, sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick sowie Kommunikationsfähigkeit erwartet.
INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG Das LIA fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch gleitende Arbeitszeit, flexible Teilzeitmodelle und Telearbeit. Zudem bieten wir umfassende Fortbildungsangebote zum Erwerb und Ausbau von fachlichen wie persönlichen Kompetenzen an. Eine gute ÖPNV-Anbindung sowie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das LIA sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Sofern in der Person der Bewerberin/des Bewerbers Gründe vorliegen, die ein Abweichen von den Bewerbungsmodalitäten erforderlich machen könnten, wenden Sie sich an die nachstehenden Ansprechpersonen für allgemeine Fragen.
Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir freuen uns deshalb über Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter und Nationalitäten.
Die Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitkräfte geeignet.
Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte bei fachlichen Fragen an Frau Schulz (Tel.: 0211/3101-1220), bei allgemeinen Fragen an Frau von der Ahe (Tel.: 0211/3101-1215).
Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich als PDF-Datei unter Angabe des Betreffs 2024/FG3.310-YF bis zum
12.01.2025
per E-Mail an bewerbungen[AT]lia.nrw.de.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert werden.
www.lzg.nrw.de www.lia.nrw
Das LIA ist die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die Landesregierung NRW und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes nachhaltig, fachlich und partiell operativ. Zusätzlich übernimmt das LIA zentrale Aufgaben für die Arbeitsschutzverwaltung (z.B. Marktüberwachung und Produktprüfung) sowie sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz Dritter (z.B. Strahlenschutz und zentrale Radonstelle des Landes).
Hinweis: Gemäß Kabinettbeschlüssen der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 24. September 2024, vom 9. April 2024 und vom 21. Juni 2023 ist geplant, ein Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz zu schaffen. Es ist beabsichtigt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in dieser neuen Landesoberbehörde zusammenzuführen
Das LZG berät und unterstützt die Landesregierung und die Kommunen in Fragen der Gesundheit und der Gesundheitspolitik. Die neue Landesoberbehörde soll außer den bisherigen Aufgaben des LZG auch weitere Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Stärkung des staatlichen Arbeitsschutzes wahrnehmen.