Die Pension bezeichnet im deutschsprachigen Raum das Ruhegehalt von Beamten, Richtern und Soldaten nach Beendigung ihres aktiven Dienstes. Diese Art der Altersversorgung ist ein Privileg des öffentlichen Sektors und dient der finanziellen Sicherheit nach jahrzehntelangem Dienst für das Gemeinwohl. Während in der Privatwirtschaft die Altersversorgung in der Regel über Rentenversicherungen abgesichert wird, berechnet sich die Beamtenpension nach der Höhe der zuletzt bezogenen Dienstbezüge und der Dienstzeit. Die Pension greift normalerweise nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, allerdings können auch vorzeitige Pensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeit möglich sein. In Deutschland wird das Ruhegehalt gemäß den Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes berechnet, und die Pensionsansprüche beginnen in der Regel nach mindestens fünf Jahren Dienst.Weitere Informationen zum Beamtenversorgungsgesetz finden Sie hier. Wesentliche Unterschiede zu Rentenversicherungssystemen beinhalten neben der Berechnungsmethode auch die Beitragsgestaltung, da Beamte keine direkten Beiträge in ein gesetzliches Rentenversicherungssystem leisten. Um detaillierte Einblicke in das Pensionssystem und dessen Funktionsweise zu erhalten, ist es empfehlenswert, sich mit den Gesetzestexten und aktuellen Debatten auseinanderzusetzen, wie sie beispielsweise auf der Seite des Bundesfinanzministeriums geführt werden.
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