W2-Professur für das Fachgebiet „Stadtplanung, Planungs- und Naturschutzrecht“
Eckdaten der angebotenen Stelle
Arbeitgeber | Hochschule Neubrandenburg |
Postleitzahl | 99986 |
Ort | Niederdorla |
Bundesland | Thüringen |
Gepostet am | 04.12.2024 |
Remote Option? | - |
Homeoffice Option? | - |
Teilzeit? | - |
Vollzeit? | - |
Ausbildungsstelle? | - |
Praktikumsplatz? | - |
Unbefristet? | - |
Befristet? | - |
Stellenbeschreibung
(all genders welcome) Kennziffer: 116003/2024 zum 01.03.2026 zu besetzen. Aufgaben Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen die anwendungsorientierte Lehre für die Studiengänge Naturschutz und Landnutzungsplanung (Bachelor) und Landnutzungsplanung (Master) sowie Forschungsarbeiten im Rahmen des Fachgebietes. Die Lehrveranstaltungen beinhalten Vorlesungen, Seminare, Exkursionen und Projektarbeiten. Die Zusammenarbeit mit Nachbarstudiengängen, z. B. Landschaftsarchitektur wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Erwartet werden hervorragende und umfassende Kenntnisse: der Leitbilder, Methoden und Instrumente der Raumplanung auf überörtlicher (Bund, Land und Region) und örtlicher Ebene (Stadt und Dorf), der Trends und Strategien der Raum- und Stadtentwicklung auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene mit einem Fokus auf ländliche Räume, der Grundlagen der Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung, zugehöriger Methoden und Verfahren und deren Anwendung in der Praxis, der Grundlagen im Umwelt- und Verwaltungsrecht sowie vertiefte Kenntnisse des Planungs- und Naturschutzrechts, der Methoden kooperativer, partizipativer Prozesse in der Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung Voraussetzungen Wir suchen eine Persönlichkeit, die in der Lage ist, das theoretische und methodische Wissen in den genannten Bereichen in praktischen Planungszusammenhängen und insb. anwendungsbezogener und projektorientierter Lehre anzuwenden. Ein Studium der Stadt-, Raum- oder Regionalplanung oder verwandter Disziplinen mit Promotion in den für die Professur relevanten Aufgabenfeldern soll nachgewiesen sein. Einschlägige berufspraktische und forschungsorientierte Arbeiten sind nachzuweisen. Erwünscht ist anwendungsorientierte Forschung, die sich in das Gefüge der Studiengänge eingliedert. Der Wissenstransfer in Gesellschaft und Wirtschaft ist zentral für das Profil der genannten Studiengänge und der Hochschule Neubrandenburg. Eine aktive Mitarbeit in den Gremien der Hochschule wird erwartet. Die Bereitschaft, fachbezogene Lehrveranstaltungen auf Masterniveau in englischer Sprache zu halten, wird vorausgesetzt. Ansprechpartner Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. Torsten Lipp, Telefon: 0395/5693-4527 zur Verfügung. Ergänzende Informationen Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zudem wird der Nachweis einschlägiger Publikationen erwartet. Der/die Professor*in wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta »Familie in der Hochschule« unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen. Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht. Unter folgendem Link finden Sie zum Datenschutz ausführliche Informationen: https://www.hs-nb.de/meta-informationen/datenschutz/informationen-fuer-bewerbende-auf-stellenangebote/ Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Die damit verbundenen Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht. Unter folgendem Link finden Sie hierzu ausführliche Informationen: https://www.hs-nb.de/meta-informationen/datenschutz/informationen-fuer-bewerbende-auf-stellenangebote/ Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem Bewerbungsformular für Professuren bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien, beruflichem Werdegang unter Angabe der o.g. Kennziffer bis zum 26.01.2025 Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet. Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.Architekturplanung, Stadtplanung, Raumplanung Professor, Professorin Lehre & Forschung, Wissenschaft Hochschule für angewandte Wissenschaften Teilzeit Vollzeit