Mitarbeiterin Gemeindevollzugsdienst (M/W/D)
Eckdaten der angebotenen Stelle
Arbeitgeber | Stadt Konstanz |
Postleitzahl | |
Ort | Altstadt |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Gepostet am | 22.12.2024 |
Remote Option? | - |
Homeoffice Option? | - |
Teilzeit? | - |
Vollzeit? | |
Ausbildungsstelle? | - |
Praktikumsplatz? | - |
Unbefristet? | - |
Befristet? | - |
Stellenbeschreibung
Die dreizehn KollegInnen des Teams "Gemeindevollzugsdienst" sind dem Bürgeramt zugeteilt und gehören zur Abteilung Verkehrs- und Bußgeldwesen.
Ihr Aufgabengebiet umfasst die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, die Überwachung von öffentlichen Anlagen sowie von Sondernutzungen und sorgt somit dafür, dass in Konstanz die Regeln eines geordneten und friedlichen Zusammenlebens eingehalten werden.AUFGABENSCHWERPUNKT:
Ihr Aufgabengebiet umfasst die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, die Überwachung von öffentlichen Anlagen sowie von Sondernutzungen und sorgt somit dafür, dass in Konstanz die Regeln eines geordneten und friedlichen Zusammenlebens eingehalten werden.AUFGABENSCHWERPUNKT:
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Überwachung von öffentlichen Anlagen sowie von Sondernutzungen und Ortspolizeiverordnungen innerhalb des Stadtgebietes von Konstanz
WIR BIETEN:
- Eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Std./Woche)
- Eine Vergütung bis EG 8 TVöD (3.281 € bis 3.995 €) mit den tariflichen Zulagen
- Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- Betriebliche Altersvorsorge
- Jobticket-Zuschuss zum ÖPNV oder Bikeleasing
- Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Fachliche Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Gesundheitsmanagement mit einer Vielzahl an Kursen, Ermäßigungen für Fitness-Studios und der Bodensee-Therme Konstanz
WIR ERWARTEN:
- Den Besitz des Führerscheins der Klasse B
- Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung
- Die Bereitschaft, im Schichtbetrieb zu arbeiten
- Zuverlässiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Teamfähigkeit und sicheres Auftreten
- Wünschenswert sind einschlägige Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht