Die folgende Matrix gibt eine kurze Übersicht zur Besoldung von Beamten auf Bundesebene, den Bundesländern, aber auch von EU und UN Beamten in Deutschland.
Die Höhe der Besoldung hängt von der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe ab, die sich wiederum nach dem Amt und der Dienstzeit richten.
Bundesbeamte
Die Besoldung von Bundesbeamten in Deutschland richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz und ist in verschiedene Besoldungsordnungen (A, B, W, R) unterteilt.
In den einzelnen Bundesländern sind Beamte in der Regel entweder bei der Landesverwaltung, einer Kommune oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung des jeweiligen Landes beschäftigt.
Die Landesbesoldungsgesetze orientieren sich i.d.R. zwar am Bundesbesoldungsgesetz, können aber eigene Besoldungstabellen und möglicherweise auch abweichende Zulagen oder Regelungen enthalten.
Beamte in Baden-Württemberg
Die Besoldung erfolgt nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg.
Beamte in Bayern
Die Besoldung richtet sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz.
Beamte in Berlin
Die Besoldung richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz Berlin.
Beamte in Brandenburg
Die Besoldung richtet sich nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz.
Beamte in Bremen
Die Besoldung leitet sich aus dem Bremischen Besoldungsgesetz ab.
Beamte in Hamburg
Die Beamtenbesoldung basiert auf dem Hamburger Besoldungsgesetz.
Beamte in Hessen
Die Besoldung regelt das Hessische Besoldungsgesetz.
Beamte in MV
Die Besoldung wird geregelt im Landesbesoldungsgesetz MV.
Beamte in Niedersachsen
Es gilt das Niedersächsische Besoldungsgesetz.
Beamte in NRW
Die Besoldung richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Beamte in Rheinland-Pfalz
Die Besoldung erfolgt nach den Vorgaben des Landesbesoldungsgesetzes Rheinland-Pfalz.
Beamte im Saarland
Die Besoldung richtet sich nach dem Saarländischen Besoldungsgesetz.
Beamte in Sachsen
Die Besoldung erfolgt nach Maßgabe des Sächsischen Besoldungsgesetzes.
Beamte in Sachsen-Anhalt
Die Besoldung richtet sich nach dem Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Beamte in Schleswig-Holstein
Die Besoldung erfolgt nach den Vorgaben des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein.
Beamte in Thüringen
Die Besoldung richtet sich nach dem Thüringer Besoldungsgesetz.