Beamtenbesoldung im Öffentlichen Dienst

Die folgende Matrix gibt eine kurze Übersicht zur Besoldung von Beamten auf Bundesebene, den Bundesländern, aber auch von EU und UN Beamten in Deutschland.

Um Details und insbesondere die jeweils geltenden Besoldungstabellen anzuzeigen, klicken Sie bitte auf „weitere Details und Besoldungstabelle“.

Die Höhe der Besoldung hängt von der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe ab, die sich wiederum nach dem Amt und der Dienstzeit richten.

Bundesbeamte

Die Besoldung von Bundesbeamten in Deutschland richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz und ist in verschiedene Besoldungsordnungen (A, B, W, R) unterteilt.

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In den einzelnen Bundesländern sind Beamte in der Regel entweder bei der Landesverwaltung, einer Kommune oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung des jeweiligen Landes beschäftigt.

Die Landesbesoldungsgesetze orientieren sich i.d.R. zwar am Bundesbesoldungsgesetz, können aber eigene Besoldungstabellen und möglicherweise auch abweichende Zulagen oder Regelungen enthalten.

Beamte in Baden-Württemberg

Die Besoldung erfolgt nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg.

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Beamte in Bayern

Die Besoldung richtet sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz.

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Beamte in Berlin

Die Besoldung richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz Berlin.

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Beamte in Brandenburg

Die Besoldung richtet sich nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz.

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Beamte in Bremen

Die Besoldung leitet sich aus dem Bremischen Besoldungsgesetz ab.

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Beamte in Hamburg

Die Beamtenbesoldung basiert auf dem Hamburger Besoldungsgesetz.

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Beamte in Hessen

Die Besoldung regelt das Hessische Besoldungsgesetz.

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Beamte in MV

Die Besoldung wird geregelt im Landesbesoldungsgesetz MV.

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Beamte in Niedersachsen

Es gilt das Niedersächsische Besoldungsgesetz.

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Beamte in NRW

Die Besoldung richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

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Beamte in Rheinland-Pfalz

Die Besoldung erfolgt nach den Vorgaben des Landesbesoldungsgesetzes Rheinland-Pfalz.

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Beamte im Saarland

Die Besoldung richtet sich nach dem Saarländischen Besoldungsgesetz.

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Beamte in Sachsen

Die Besoldung erfolgt nach Maßgabe des Sächsischen Besoldungsgesetzes.

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Beamte in Sachsen-Anhalt

Die Besoldung richtet sich nach dem Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

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Beamte in Schleswig-Holstein

Die Besoldung erfolgt nach den Vorgaben des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein.

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Beamte in Thüringen

Die Besoldung richtet sich nach dem Thüringer Besoldungsgesetz.

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