Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger (Referat 28) (m/w/d)
Eckdaten der angebotenen Stelle
Arbeitgeber | Landesamt für Steuern Niedersachsen |
Postleitzahl | |
Ort | Oldenburg |
Bundesland | |
Gepostet am | 11.11.2024 |
Remote Option? | - |
Homeoffice Option? | - |
Teilzeit? | |
Vollzeit? | |
Ausbildungsstelle? | - |
Praktikumsplatz? | - |
Unbefristet? | - |
Befristet? | - |
Stellenbeschreibung
Beim Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) - Abteilung Steuer - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten St 285 als: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger (Referat 28) (m/w/d)
(Entgeltgruppe 13, in der Regel nach dreijähriger Tätigkeit Entgeltgruppe 14)
unbefristet zu besetzen-
Wer wir sind:
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) ist als Mittelbehörde für die Finanzverwaltung des Landes zuständig und untersteht dem Niedersächsischen Finanzministerium- Den drei Abteilungen - Zentrale Aufgaben (Z) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) in Hannover und Steuer (St) in Oldenburg - obliegen die Aufsicht und Unterstützung der Finanzämter bei der Verwaltung der Bundes- und Landessteuern, mit Ausnahme der Verbrauchsteuern- Unser Dienstgebäude liegt am Rande der Oldenburger Innenstadt und ist mit allen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar-
Ihr zukünftiges Referat St 28 befasst sich mit Bodenschätzung, Bewertung, Grundsteuer, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie den Sachverständigen in der Finanzverwaltung-
(Entgeltgruppe 13, in der Regel nach dreijähriger Tätigkeit Entgeltgruppe 14)
unbefristet zu besetzen-
Wer wir sind:
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) ist als Mittelbehörde für die Finanzverwaltung des Landes zuständig und untersteht dem Niedersächsischen Finanzministerium- Den drei Abteilungen - Zentrale Aufgaben (Z) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) in Hannover und Steuer (St) in Oldenburg - obliegen die Aufsicht und Unterstützung der Finanzämter bei der Verwaltung der Bundes- und Landessteuern, mit Ausnahme der Verbrauchsteuern- Unser Dienstgebäude liegt am Rande der Oldenburger Innenstadt und ist mit allen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar-
Ihr zukünftiges Referat St 28 befasst sich mit Bodenschätzung, Bewertung, Grundsteuer, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie den Sachverständigen in der Finanzverwaltung-
- Planung, Organisation und Überwachung der Bodenschätzungsarbeiten bei den Finanzämtern in Südniedersachsen sowie im übrigen Niedersachsen nach Absprache
- Organisation und Durchführung von Fachtagungen zu Bodenschätzungsarbeiten
- Bodenkundliche und geologische Ausbildung der amtlich landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS)
- Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für steuerliche Zwecke
- Fachaufsicht über die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen durch die ALS bei den Finanzämtern
- Mitwirkung bei Schulungen für die Finanzämter zur Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe
- abgeschlossene einschlägige Hochschulausbildung (Master bzw- gleichwertiger Hochschulabschluss) der Fachrichtung Landwirtschaft
- praktische landwirtschaftliche Erfahrung (z-B- Lehre oder Praktikum)
- sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (fachkundige Sprachkenntnisse der Stufe C1), eine rasche Auffassungsgabe, gutes Durchsetzungsvermögen und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Eigenverantwortung und Belastbarkeit sowie Engagement, Motivation und Teamfähigkeit
- einen Führerschein der Klasse B sowie einen eigenen PKW zur Ausübung der Außendiensttätigkeit
- Kenntnisse der Bodenkunde und Betriebswirtschaftslehre sind wünschenswert
- ein unbefristetes und krisensicheres Arbeitsverhältnis mit Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- ein Entgelt der Entgeltgruppe 13; in der Regel nach 3 Jahren Ausbildungs- und Einarbeitungszeit Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14
- individuelle Einarbeitung über einen Zeitraum von ca- 36 Monaten, zu der auch die Teilnahme an einem ca- 4,5 Monate dauernden Studienabschnitt von August bis Mitte Dezember an der Steuerakademie Niedersachsen in Rinteln gehört
- eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,8 Stunden
- gute Work-Life-Balance durch flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (mobiles Arbeiten, Telearbeit oder abweichender Dienstort) sowie die Sicherheit eines festen Standortes für die weitere Lebensplanung
- 30 Tage Erholungsurlaub, zusätzlich arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- jeweils zum Jahresende eine Sonderzahlung
- eine separate Zusatzversorgung als Betriebsrente (VBL)