Hausmeister (w/m/d)

Eckdaten der angebotenen Stelle

ArbeitgeberOberfinanzdirektion Karlsruhe
Postleitzahl76133
OrtKarlsruhe
BundeslandBaden-Württemberg
Gepostet am09.01.2025
Remote Option?-
Homeoffice Option?-
Teilzeit?
Vollzeit?
Ausbildungsstelle?-
Praktikumsplatz?-
Unbefristet?-
Befristet?-

Stellenbeschreibung

Hausmeister (w/m/d)

Arbeitsort: Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Beginn: Nächstmöglich; Bewerbungsschluss: 24.01.2025

Entgeltgruppe: bis Entgeltgruppe 5 TV-L

Beschäftigungsart: Vollzeit

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe ist eine Mittel­behörde im dreigliedrigen Verwaltungsaufbau des Finanzressorts. Sie untersteht direkt dem Mini­sterium für Finanzen Baden-Württemberg und führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Finanzämter des Bundeslandes.



  • Betreuung der Dienstgebäude der OFD Karlsruhe am Standort Karlsruhe (ohne Landesoberkasse)
  • Verantwortlichkeit für Gebäude, Betrieb und Funktionsfähigkeit aller Einrichtungen in den beiden Dienstgebäuden Moltkestraße 50 und Freydorfstraße 2
  • Ausführen kleiner Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten
  • Betreuung und Kontrolle von externen Firmen und Handwerkern
  • Durchführung von Umzügen innerhalb der beiden Dienstgebäude Moltkestraße 50 und Freydorfstraße 2
  • Beflaggung des Dienstgebäudes Moltkestraße 50
  • Ausstattung der Sitzungssäle
  • Unterstützung der Hausverwaltung


  • Handwerkliches Geschick, Teamfähigkeit und freundliches Auftreten
  • Körperliche Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft
  • Bereitschaft zu Schichtdienst und Rufbereitschaft, Wochenendarbeit im Ausnahmefall
  • Führerschein Klasse B
  • Erfahrung mit handwerklichen Tätigkeiten sind von Vorteil


  • Eine abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit in einem dynamischen Arbeitsumfeld und einem sympathischen Team
  • Wöchentliche Regelarbeitszeit von 39,5 Stunden
  • Tarifliche Sonderleistungen, z.B. eine Zusatzversorgung als Betriebsrente, Jahressonderzahlung
  • Nachhaltige Mobilität mit dem JobTicket BW und JobBike BW
Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarif­vertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 4 TV-L. Beim Nachweis einer erfolgreich abge­schlossenen Ausbildung in einem einschlägigen, anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbil­dungsdauer von mind. drei Jahren erfolgt die Ein­gruppierung in Entgeltgruppe 5 TV-L Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Berufserfahrung bei der Einreihung in die Erfahrungsstufen zu berücksichtigen.