Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für die Satzungsarbeit sowie für Festsetzungs- und Veranlagungsfragen
Eckdaten der angebotenen Stelle
Arbeitgeber | Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR |
Postleitzahl | 47059 |
Ort | Duisburg |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Gepostet am | 05.11.2024 |
Remote Option? | - |
Homeoffice Option? | - |
Teilzeit? | |
Vollzeit? | |
Ausbildungsstelle? | - |
Praktikumsplatz? | - |
Unbefristet? | - |
Befristet? | - |
Stellenbeschreibung
Über uns Als kommunaler Arbeitgeber und modernes Wirtschaftsunternehmen mit derzeit über 2-100 Beschäftigten reicht unser Aufgabenspektrum vom Brücken- und Kanalbau über das Immobilienmanagement bis hin zur Abfallentsorgung und Grünflächenpflege- Für dieses stetig wachsende Aufgabenportfolio suchen wir engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen wir abwechslungsreiche Aufgaben mit vielfältigen individuellen Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten-
Unsere Arbeit bewegt viel! Für unser Team Recht, bestehend aus 7 Personen, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, eine/einen
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für die Satzungsarbeit sowie für Festsetzungs- und Veranlagungsfragen Ihre Aufgaben
Ihre Benefits Kontakt Bei Rückfragen zur Stelle wenden Sie sich gerne an Frau Steinmetz (Stabsbereichsleitung) telefonisch unter (0203) 283-7482 oder an unser Recruitingteam unter (0203) 283-2072-
Bewerbungen von Frauen sowie schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht- Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung bevorzugt berücksichtigt-
Die Besetzung der Stelle sollte in Vollzeit (39 Stunden/Woche) erfolgen- Bei entsprechenden Bewerbungen prüfen wir, ob Teilzeitwünschen entsprochen werden kann-
Unsere Arbeit bewegt viel! Für unser Team Recht, bestehend aus 7 Personen, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, eine/einen
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für die Satzungsarbeit sowie für Festsetzungs- und Veranlagungsfragen Ihre Aufgaben
- Jährliche Überarbeitung der (Gebühren-)Satzungen sowie der Entgeltordnung
- Inhaltliche Unterstützung des Rechtsamtes der Stadt Duisburg bei Klageverfahren in Angelegenheit der Gebührenveranlagung und der Durchsetzung von Satzungspflichten
- Bearbeitung von Anfragen aus den Geschäftsbereichen und deren Beratung zu schwierigen Veranlagungseinzelfällen sowie bei der Durchsetzung von Satzungspflichten
- Information der Geschäftsbereiche über neue Entwicklungen (Gesetze, Rechtsprechung) in den genannten Bereichen
- Bearbeitung von Anfragen aus den Geschäftsbereichen zu Fragen der Bescheiderstellung (z- B- Zahlungsvollstreckung, Duldungsbescheide, Kostenerstattungen)
- Bearbeitung von allgemeinen Anfragen aus den Geschäftsbereichen zu Bescheiden bzw- zur Bescheidtechnik
- Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Master/Diplom) vorzugsweise einer betriebswirtschaftlichen, verwaltungs- oder rechtswissenschaftlichen Ausrichtung
- Alternativ habe Sie einen erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II (ehem- Angestelltenlehrgang II)
- Gute Kenntnisse im Satzungsrecht und / oder der Gebührenveranlagung und Kostenfestsetzung setzen wir voraus
- Es besteht die Bereitschaft zur Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen
- Eine gute Kommunikationsfähigkeit, eine sichere schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie eine selbständige und in höchstem Maße gewissenhafte Arbeitsweise runden Ihr Profil ab
Ihre Benefits Kontakt Bei Rückfragen zur Stelle wenden Sie sich gerne an Frau Steinmetz (Stabsbereichsleitung) telefonisch unter (0203) 283-7482 oder an unser Recruitingteam unter (0203) 283-2072-
Bewerbungen von Frauen sowie schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht- Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung bevorzugt berücksichtigt-
Die Besetzung der Stelle sollte in Vollzeit (39 Stunden/Woche) erfolgen- Bei entsprechenden Bewerbungen prüfen wir, ob Teilzeitwünschen entsprochen werden kann-