Stellvertretender Leiter Bauamt (m/w/d)
Eckdaten der angebotenen Stelle
Arbeitgeber | Stadt Braunlage |
Postleitzahl | 38700 |
Ort | Braunlage |
Bundesland | Niedersachsen |
Gepostet am | 10.12.2024 |
Remote Option? | - |
Homeoffice Option? | |
Teilzeit? | - |
Vollzeit? | - |
Ausbildungsstelle? | - |
Praktikumsplatz? | - |
Unbefristet? | - |
Befristet? | - |
Stellenbeschreibung
Wohnen und arbeiten wo andere Urlaub machen!
Der Luftkurort und Wintersportplatz Braunlage liegt im Oberharz auf einer Höhe zwischen 600 und 971 m üNN. Er vereint alle reizvollen Seiten des Natur- und Nationalparks Harz auf einem Fleck und zählt zu den ältesten Wintersportplätzen in Deutschland.Die durch den Tourismus stark geprägte Stadt Braunlage hat mit etwa 5.650 Einwohnern und 1,3 Mio. Übernachtungen etwa 160 Mitarbeitende. Davon 80 in der Verwaltung, 40 im Eigenbetrieb der Städtischen Betriebe Braunlage (Bauhof), sowie ca. 40 Mitarbeitende zusammen in den beiden Unternehmen der Braunlage Tourismus Marketing Gesellschaft und Braunlage Tourismus Gesellschaft (Liegenschaftsmanagement).
Die Stadt Braunlage stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein:
Stv. Leiter Bauamt (m/w/d)
Vollzeit, Teilzeit bedingt möglich;
ab sofort als Krankheitsvertretung des Bauamtsleiters, anschließend zur Unterstützung und Verstärkung des Bauamtes, befristet für 2 Jahre, Verlängerung nicht ausgeschlossen;
EGr. 9a-10 TVöD, je nach Ausbildung und Berufserfahrung
Aufgabenschwerpunkte
- Vertretung der Amtsleitung
- Planung und Betreuung der Maßnahmen im investiven Neu-, Um- und Erweiterungsbau
- Verantwortung für Förderprojekte im Baubereich
- Planung und Betreuung baulicher Unterhaltungsmaßnahmen
- Angelegenheiten der Bauordnung
Zwingende Kriterien / es wird vorausgesetzt
- Ausbildung:
- Vorzugsweise Diplom-Ingenieur mit Schwerpunkt Bauingenieurwesen (Hochbau) oder vergleichbare Qualifikation
- Alternativ staatlich geprüfter Techniker - Fachrichtung Bautechnik (Hochbau) mit Zusatzausbildung und/oder Berufserfahrung im Bereich Bauleitung (Hochbau) oder
- Handwerksmeister im Bauwesen mit Zusatzausbildung und/oder Berufserfahrung im Bereich Bauleitung (Hochbau) oder
- Verwaltungsausbildung A II oder vergleichbar mit Zusatzausbildung und/oder Berufserfahrung im Bereich Bauleitung (Hochbau)
- einschlägige Berufserfahrung
- einschlägige Kenntnisse in Rechtsgebieten wie Vertragsrecht, Vergaberecht, Baurecht
- Führerschein Klasse B
- Berufserfahrung im Bereich öffentliche Verwaltung / Kommunalverwaltung
- Führungserfahrung
- Hohe persönliche Motivation und Initiative sowie Eigenverantwortung
- systematische und selbstständige Arbeitsweise
- Beratungskompetenz und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- Sicheres Auftreten und serviceorientierter Umgang mit Bürgern und Bürgerinnen sowie der Bereitschaft, Termine auch außerhalb der üblichen Dienstzeit wahrzunehmen (Teilnahme an Sitzungen der städtischen Gremien und/oder Projekten außerhalb der Arbeitszeit)
Was wir Ihnen bieten
- Tarifgerechte Eingruppierung mit Orientierung an der Ausbildung. Die Stufenzuordnung richtet sich nach der Berufserfahrung.
- vermögenswirksame Leistungen sowie eine betriebliche Altersversorgung
- tarifliche Jahressonderzahlung und leistungsorientiertes Entgelt
- 30 Tage Erholungsurlaub
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Großzügige, kostenfreie Fort- und Weiterbildungsangebote
- Einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit einem motivierten und kollegialen Team
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen unter Angabe der Referenznummer YF-16366 bis zum 26.12.2024 richten an:Stadt Braunlage - Personalamt -
Herzog-Johann-Albrecht-Str. 2
38700 Braunlage oder
E-Mail: stadt[AT]stadt-braunlage.de
(Bei Versand per Post bitte nur Kopien, Unterlagen werden nicht zurückgesandt, bei elektronischer Übermittlung die Bewerbungsunterlagen bitte in max. 2 Anlagen zusammenfassen).
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Nagel 05520/940-110 oder Herr Bürgermeister Langer 05520/940-101.
Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten, wie z.B. Reisekosten werden nicht erstattet.