Abordnung – StaatsJobs.com Lexikon

Eine Abordnung im öffentlichen Dienst bezeichnet die vorübergehende Versetzung eines Beamten oder Angestellten von seinem bisherigen Dienstort an einen anderen. Diese kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel zur Vertretung an einer anderen Dienststelle, zur Einarbeitung in bestimmte Aufgabenbereiche oder zur Überbrückung von Personalengpässen. Während der Abordnung behält der Betroffene weiterhin sein Dienstverhältnis bei seiner Stammdienststelle und kehrt nach Ablauf der Abordnungszeit dorthin zurück. Die genauen Regelungen zur Abordnung sind im jeweiligen Dienstrecht des Bundeslandes oder der Behörde festgelegt und müssen eingehalten werden. Abordnungen dienen oft der flexiblen Personalplanung und können sowohl auf freiwilliger Basis als auch auf Anordnung erfolgen.

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