Aktenführung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Aktenführung bezeichnet die strukturierte Organisation und Verwaltung von Unterlagen und Dokumenten in Behörden, Institutionen oder Unternehmen. Sie dient der transparenten Darstellung von Vorgängen, Entscheidungen und Prozessen sowie der Sicherung von Informationen. Eine korrekte und ordnungsgemäße Aktenführung ist im öffentlichen Dienst von großer Bedeutung, da sie die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsakten gewährleistet und die Rechtssicherheit sicherstellt. Dabei müssen bestimmte rechtliche Vorgaben, wie beispielsweise die Aufbewahrungsfristen oder Datenschutzbestimmungen, beachtet werden. Eine sorgfältige Aktenführung trägt somit maßgeblich zur Effizienz und Qualität der Verwaltungsarbeit bei. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden in der Regel spezielle Softwarelösungen für das elektronische Dokumenten- und Informationsmanagement eingesetzt.

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