Amtsdeutsch, die semi-offizielle Sprachschatzkiste des öffentlichen Sektors, ist für seine etwas schwerfällige, bürokratische Ausdrucksweise bekannt. Wer sich unter „nicht barrierefreien Kommunikationshindernissen“ nichts vorstellen kann, der hat vermutlich noch nie einen umfangreichen Antrag bei seiner Gemeinde eingereicht. Es wirkt bisweilen, als würde Amtsdeutsch absichtlich komplexe Satzstrukturen und Fachjargon verwenden, um einfache Sachverhalte unnötig zu verkomplizieren. Ein Grund hierfür könnte die historische Entwicklung der Rechtssprache sein, die in der Verwaltung häufig Anwendung findet und auf absolute Präzision und Eindeutigkeit ausgelegt ist. Damit soll unter anderem Missverständnissen vorgebeugt und die rechtliche Auseinandersetzung minimiert werden. Einige typische Merkmale des Amtsdeutschs sind Bandwurmsätze, Passivkonstruktionen, Schachtelsätze und eine Vorliebe für Nominalstil anstelle von einfacheren Verbalformulierungen. Diese können den Zugang zu wichtigen Informationen erschweren und die Kommunikation zwischen Bürger und Staat belasten. Initiativen wie „Klartext sprechen“ von der Bundeszentrale für politische Bildung versuchen daher, die Verwendung von einfacher und klarer Sprache im öffentlichen Dienst zu fördern. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Seite zur Initiative Klartext sprechen. Die Forderung nach einer verständlicheren Amtssprache ist auch im digitalen Zeitalter, wo Informationen schnell und leicht verfügbar sein müssen, von großer Bedeutung. Es geht nicht nur um die Umsetzung bürokratischer Prozesse, sondern auch um Teilhabe und die Vertrauensbildung zwischen Bürgern und der Verwaltung.
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