Amtsenthebung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Amtsenthebung im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet den offiziellen Akt, durch den eine Amtsperson ihres Amtes enthoben wird. Dies kann aufgrund von schweren Verfehlungen oder Fehlverhalten geschehen, die ihre Eignung für die Ausübung des Amtes in Frage stellen. Die Amtsenthebung ist ein rechtlich geregeltes Verfahren, das in der Regel von einer entsprechenden Dienstaufsichtsbehörde eingeleitet wird. Ziel der Amtsenthebung ist es, das Vertrauen in den Öffentlichen Dienst zu wahren und die Integrität der Institutionen zu schützen. Amtsenthebungen sind in der Regel sorgfältig dokumentiert und transparent, um sicherzustellen, dass der Prozess rechtmäßig und gerecht ist.

Jetzt Stellenangebote im Öffentlichen Dienst entdecken