Amtsgericht – StaatsJobs.com Lexikon

Das Amtsgericht ist eine Gerichtsinstanz in Deutschland, die in erster Instanz über Zivil- und Strafsachen entscheidet. Es ist das Eingangsgericht in der deutschen Justizstruktur und nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr, wie beispielsweise Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, Ehescheidungen, Nachlasssachen und Betreuungsangelegenheiten. Das Amtsgericht ist in der Regel für einen bestimmten Gerichtsbezirk zuständig und verfügt über eine begrenzte Zuständigkeit in Bezug auf die Höhe des Streitwertes. Unter anderem obliegen dem Amtsgericht auch Vollstreckungs- und Grundbuchsachen, sowie bestimmte Register- und Grundbuchangelegenheiten. Es steht in der Hierarchie der deutschen Gerichte unter dem Landgericht und über dem Amtsgericht sind das Oberlandesgericht sowie der Bundesgerichtshof angesiedelt.

Jetzt Stellenangebote im Öffentlichen Dienst entdecken