Amtshilfe – StaatsJobs.com Lexikon

Die Amtshilfe bezeichnet die Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden und Verwaltungen, um ihre jeweiligen Aufgaben besser und effizienter erfüllen zu können. Diese Hilfeleistung kann auf freiwilliger Basis erfolgen, jedoch besteht auch die Möglichkeit, dass sie auf gesetzlicher Grundlage beruht. Typische Situationen, in denen Amtshilfe geleistet wird, sind beispielsweise bei der Verfolgung von Straftaten, der Bewältigung von Katastrophen oder der Sicherung von Großveranstaltungen. Die Rechtsgrundlage für die Amtshilfe ist vor allem im Verwaltungsverfahrens- und Polizeirecht verankert und regelt die Rahmenbedingungen für den unkomplizierten und reibungslosen Austausch von Informationen, Ressourcen und Personal zwischen den beteiligten Behörden. Durch die Amtshilfe wird somit eine effektive und effiziente Zusammenarbeit im öffentlichen Dienst gewährleistet.

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