Amtspflicht – StaatsJobs.com Lexikon

Die Amtspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung von Beamten, die ihnen durch das Amtsverhältnis auferlegt wird. Sie umfasst die Pflicht zur verfassungsgemäßen Amtsführung sowie zur gewissenhaften und loyalen Erfüllung der dienstlichen Aufgaben. Beamte haben dabei das Gemeinwohl im Blick und handeln im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Verstöße gegen die Amtspflicht können disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder sogar die Entlassung aus dem Dienst. Die Amtspflicht dient der Gewährleistung eines rechtsstaatlichen und korruptionsfreien Handelns im öffentlichen Dienst. Es ist somit eine grundlegende Voraussetzung für die Integrität und Effizienz des Verwaltungshandelns.

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