Amtsverschwiegenheit – StaatsJobs.com Lexikon

Amtsverschwiegenheit im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet die Pflicht von Amtsträgern, über dienstliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung dient dem Schutz von sensiblen Informationen und dem Erhalt des Vertrauens der Bürger in die Integrität des öffentlichen Dienstes. Amtsverschwiegenheit gilt unabhhängig von der Hierarchieebene und kann bei Verletzung disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. So dürfen beispielsweise Beamte, Angestellte oder auch Mitglieder von Gremien keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben oder unbefugt nutzen. Verstöße gegen die Amtsverschwiegenheit können mit Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Es ist somit essentiell, dass Amtsträger die Bedeutung der Amtsverschwiegenheit verstehen und respektieren.

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