Amtsverschwiegenheit

Die Amtsverschwiegenheit ist ein fundamentaler Grundsatz im öffentlichen Dienst, der auf dem Prinzip beruht, dass Angehörige einer Behörde oder andere staatlich Bedienstete dazu verpflichtet sind, Informationen, die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt werden und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, geheim zu halten. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses bestehen. Amtsverschwiegenheit dient dem Schutz sensibler Informationen und soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staat und seine Institutionen stärken. Verstöße gegen die Amtsverschwiegenheit können sowohl strafrechtlich als auch dienstrechtlich geahndet werden. In Deutschland wird die Amtsverschwiegenheit beispielsweise durch das Strafgesetzbuch in § 353b geregelt, welcher Datenschutzverletzungen durch Amtsträger behandelt. Weiterführende und konkretisierte Informationen finden sich auf Seiten wie dem Bundesministerium des Innern bmi.bund.de oder in spezialisierten Rechtsdatenbanken. In internationaler Hinsicht variiert die Handhabung der Amtsverschwiegenheit. So besteht in den USA das Gesetz zur Informationsfreiheit (Freedom of Information Act), das die Zugänglichkeit von Regierungsinformationen für die Öffentlichkeit regelt, allerdings auch Ausnahmen vorsieht, die die Amtsverschwiegenheit betreffen foia.gov. Um in ihrer Rolle vertrauenswürdig zu bleiben, ist es für Amtsträger essentiell, die Richtlinien der Amtsverschwiegenheit nicht nur zu kennen, sondern sie auch konsequent anzuwenden.

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