Die Amtszeit ist eine festgelegte Periode, während der eine Person ein öffentliches Amt innehat. In der Regel wird diese Zeit durch Gesetz oder durch die jeweilige Verfassung bestimmt und soll die Stabilität und Kontinuität des öffentlichen Dienstes sicherstellen. In Deutschland ist die Amtszeit für politische Beamte wie Bundeskanzler oder Minister auf die Dauer der Wahlperiode des Bundestages begrenzt, die grundsätzlich vier Jahre beträgt (siehe Artikel 39(1) des Grundgesetzes auf der Website des Bundestages hier). Oberbürgermeister und Landräte werden in der Regel für eine Amtszeit von sechs bis acht Jahren gewählt, abhängig von den kommunalen Bestimmungen in den verschiedenen Bundesländern (weitere Infos zu den unterschiedlichen Amtszeiten auf Landesebene finden Sie auf der Seite des Deutschen Städtetags hier). Über die gesetzlich geregelte Amtszeit hinaus gibt es in vielen Ämtern die Möglichkeit der Wiederwahl, die es Amtsinhabern erlaubt, ihre Funktion nach Ablauf der ersten Amtsperiode erneut zu übernehmen, sofern sie dafür die erforderliche Mehrheit erreichen. Dies spiegelt sich in den fortgesetzten Wahlzyklen bei den US-Präsidentschaftswahlen wider, wo Präsidenten für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden, aber für eine zweite Amtszeit wiedergewählt werden können (Details dazu auf dem Portal der National Archives hier). Somit spielt die Amtszeit eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der politischen Landschaft in demokratischen Gesellschaften, indem sie einerseits Kontinuität garantiert und andererseits durch regelmäßige Neuwahlen für demokratische Erneuerung sorgt.
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