Amtszeit – StaatsJobs.com Lexikon

Die Amtszeit bezeichnet die Zeitspanne, während der eine Person ein bestimmtes Amt ausübt. Im öffentlichen Dienst in Deutschland sind Amtszeiten oft gesetzlich festgelegt, um eine regelmäßige Rotation und frische Impulse in Führungspositionen zu gewährleisten. Für politische Ämter wie beispielsweise das des Bundeskanzlers oder Bürgermeisters gibt es in der Regel feste Amtszeiten, die durch Wahlen bestimmt werden. Im Beamtenrecht gibt es ebenfalls Regelungen zur Amtszeit, die je nach Amt und Bundesland unterschiedlich sein können. Die Amtszeit dient dazu, die Stabilität und Kontinuität in Verwaltungsstrukturen zu gewährleisten und einen geregelten Übergang bei personellen Veränderungen zu ermöglichen.

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