Angestellter – StaatsJobs.com Lexikon

Angestellte im Öffentlichen Dienst sind Personen, die eine Beschäftigung aufgrund eines Arbeitsvertrags ausüben. Im Gegensatz zu Beamten sind Angestellte nicht auf Lebenszeit verbeamtet, sondern unterliegen den Regelungen des Arbeitsrechts. Sie verrichten in der Regel Tätigkeiten in Verwaltung, Technik, IT oder anderen Bereichen. Die Arbeitszeiten und Vergütung einer Angestellten im Öffentlichen Dienst richten sich nach Tarifverträgen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Angestellte auch unbefristet beschäftigt werden. Insgesamt bilden sie eine wichtige Säule des Öffentlichen Dienstes in Deutschland.

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