Anwärter – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Anwärter im Öffentlichen Dienst ist eine Person, die sich in einer Ausbildung befindet, um eine Laufbahn im öffentlichen Dienst einzuschlagen. Anwärter durchlaufen in der Regel eine praktische Ausbildung in einer Behörde oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes, begleitet von theoretischem Unterricht an einer Fachschule oder Verwaltungsakademie. Während dieser Zeit erhalten Anwärter bereits eine Vergütung, die sich meist nach dem Tarifvertrag des jeweiligen Bundeslandes richtet. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können Anwärter in den regulären Dienst übernommen und in ihrem Beruf tätig sein. Die Dauer der Anwärterzeit sowie die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Anwärter können je nach Bundesland und Laufbahn unterschiedlich sein. Anwärter haben die Möglichkeit, sich während ihrer Ausbildung fachlich und persönlich weiterzuentwickeln und auf die Anforderungen des Berufs vorzubereiten.

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