Arbeitsunfähigkeit – StaatsJobs.com Lexikon

Arbeitsunfähigkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre oder seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen. Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich bescheinigt werden und führt dazu, dass die betreffende Person für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit keine Arbeitsleistung erbringen kann. Während dieser Zeit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel weiterhin ihr Gehalt, je nach den Regelungen ihres Arbeitsvertrags oder des Tarifvertrags. Arbeitsunfähigkeit kann sowohl körperliche als auch psychische Ursachen haben und kann kurzzeitig oder langfristig auftreten. Unternehmen müssen Arbeitsunfähigkeit ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die betroffenen Beschäftigten zu unterstützen und gegebenenfalls eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu ermöglichen.

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