Arbeitszeitverordnung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Arbeitszeitverordnung regelt die Arbeitszeit der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Sie enthält Bestimmungen über die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, über Pausenregelungen sowie über Überstunden und deren Ausgleich. Ziel der Arbeitszeitverordnung ist es, die Arbeitszeit der Beschäftigten zu regeln, um eine angemessene Work-Life-Balance sicherzustellen und die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Die Einhaltung der Arbeitszeitverordnung wird von den Personalabteilungen der jeweiligen Dienststellen überwacht und kontrolliert. Verstöße gegen die Arbeitszeitverordnung können zu rechtlichen Konsequenzen für die Dienststelle führen.

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