Archivierung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Archivierung ist ein wichtiger Prozess zur langfristigen und sicheren Aufbewahrung von Dokumenten, Akten, Bildern und anderen Informationen. In Deutschland unterliegt die Archivierung im öffentlichen Dienst strengen gesetzlichen Bestimmungen, die die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Sicherung von wichtigen Unterlagen gewährleisten sollen. Dabei werden die Unterlagen nach gesetzlich festgelegten Kriterien geordnet, verschlagwortet und je nach Bedarf digitalisiert oder auf Papier aufbewahrt. Die Archivierung dient nicht nur der Sicherung von Informationen, sondern auch der Nachverfolgbarkeit und Transparenz von Verwaltungsprozessen. Um sicherzustellen, dass die Archivierung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sind speziell ausgebildete Fachkräfte wie Archivare und Records Manager in den öffentlichen Verwaltungen tätig.

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