Beamtenbeihilfe ist eine Art finanzielle Unterstützung, die die Bundesländer in Deutschland Beamten, Pensionären sowie deren Angehörigen gewähren, um entstandene Krankheits-, Pflege- oder Geburtskosten teilweise zurückzuerstatten. Sie ergänzt die herkömmliche Krankenversicherung und soll die finanzielle Last durch Gesundheitskosten mindern. Die Beihilfeberechtigung sowie der Umfang der beihilfefähigen Leistungen sind in den unterschiedlichen Beihilfeverordnungen der Bundesländer festgehalten. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe je nach Status zwischen 50 % und 80 % der anfallenden Kosten; die restlichen Kosten müssen durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden, die sogenannte Restkostenversicherung. Daher ist es üblich, dass sich Beamte privat zusatzversichern. Die Höhe der Beihilfe kann sich außerdem mit der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder erhöhen. Mehr Informationen zur Beamtenbeihilfe finden Sie hier. Die Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist das Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeit, die durch entsprechende Belege und Rechnungen nachgewiesen werden muss. Zu den unterstützten Leistungen zählen unter anderem Arztkosten, Kosten für Zahnersatz, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und sogar Psychotherapie. Zusätzlich gibt es spezielle Regelungen und Beihilfesätze für bestimmte Berufsgruppen wie Richter oder Lehrer. Der Anspruch auf Beihilfe bleibt auch im Ruhestand bestehen, sofern die Versorgungsbezüge aus einer Beamtenposition resultieren. Des Weiteren sind differenzierte Regelungen bei Teilzeitbeschäftigung oder bei der Wiederaufnahme einer Tätigkeit nach dem Ruhestand zu beachten. Eine umfassende Übersicht der Beihilfevorschriften bietet die offizielle Webseite des Bundesinnenministeriums. Informationen zu Bundesbeihilfeverordnungen hier.
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