Beamtenrecht – StaatsJobs.com Lexikon

Beamtenrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, der die Rechtsstellung der Beamten regelt. Es umfasst unter anderem die Vorschriften zur Einstellung, Beförderung, Besoldung, Versorgung, Dienstpflichten und Disziplinarmaßnahmen von Beamtinnen und Beamten. Das Beamtenrecht dient dazu, die Unabhängigkeit, Neutralität und Integrität des öffentlichen Dienstes sicherzustellen. Es basiert auf dem Prinzip der Lebenszeitstellung, was bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte in der Regel bis zum Ruhestand im Dienst verbleiben. Das Beamtenrecht wird auf Bundes- und Landesebene gesetzlich geregelt und unterliegt ständigen Anpassungen und Weiterentwicklungen.
Beamtenrechtliche Regelungen gelten für Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen sowie für Richterinnen und Richter. Es ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das für die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Fachkräfte im öffentlichen Dienst von großer Bedeutung ist.

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