Beamtenverhältnis – StaatsJobs.com Lexikon

Beamtenverhältnis bezeichnet in Deutschland ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem Beamten und dem Staat. Beamte zeichnen sich durch ihre Unabhängigkeit, Sachkunde und Unkündbarkeit aus. Sie üben hoheitliche Tätigkeiten aus und tragen Verantwortung für die Erfüllung staatlicher Aufgaben. Zu den Privilegien eines Beamtenverhältnisses zählen unter anderem eine besondere Altersversorgung, Beihilfeansprüche und ein besonderer Kündigungsschutz. Der Status als Beamter wird in Deutschland durch das Beamtenrecht geregelt und setzt bestimmte Voraussetzungen wie eine entsprechende Ausbildung und gesundheitliche Eignung voraus. Beamtenverhältnisse gibt es auf Bund, Länder- und kommunaler Ebene sowie im Bereich der Kirchen und Hochschulen.

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