Beamtenverhältnis

Das Beamtenverhältnis, eine besondere Form des Beschäftigungsstatus im öffentlichen Dienst, zeichnet sich durch seine grundlegenden Prinzipien wie Lebenszeitbeschäftigung, Fürsorgepflicht des Staates und die Treuepflicht des Beamten aus. Diese Konstellation bietet nicht nur eine hohe Arbeitsplatzsicherheit, sondern verpflichtet Beamte auch zu einem neutralen und gesetzmäßigen Verhalten. Im Gegenzug genießen Beamte einige spezielle Vorteile wie etwa eine meist überdurchschnittliche Altersversorgung und Beihilfen im Krankheitsfall. Weitere Informationen hierzu findet man auf der Website des Bundesverwaltungsamts (Bundesverwaltungsamt). Im Unterschied zu Angestellten im öffentlichen Dienst sind Beamte nicht über Arbeitsverträge angestellt, sondern werden durch Hoheitsakte berufen. Diese Form der Anstellung trägt dazu bei, dass Beamte besonders unabhängig in der Ausübung ihres Amtes sein können, was vor allem in sensiblen Bereichen wie Justiz oder Polizei von großer Bedeutung ist. Zudem sind Beamte speziellen Dienst- und Treuepflichten unterworfen, was bedeutet, dass sie ihren Dienst unaufgefordert leisten müssen und auch außerhalb ihrer Dienstzeiten ein Verhalten an den Tag legen müssen, das dem Ansehen ihres Berufsstands nicht schadet. Ein umfassender Überblick über die Rechte und Pflichten von Beamten ist auf der Seite des Deutschen Beamtenbundes nachlesbar (Deutscher Beamtenbund). Die Bezahlung von Beamten richtet sich nach Besoldungsordnungen, die sich wiederum nach Dienstalter und Verantwortungsbereich gliedern. Dieses Gehaltsschema sorgt zusammen mit den anderen genannten Vorteilen für eine hohe Attraktivität des Beamtenstatus, insbesondere für junge Menschen, die eine Karriere im öffentlichen Sektor anstreben. Einblick in die aktuellen Besoldungstabellen gibt das BVA auf seiner Webseite (hier).

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