Beamtenversorgungsgesetz

Das Beamtenversorgungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Pensionen von Beamten in Deutschland und ist damit ein zentraler Bestandteil ihrer sozialen Sicherheit nach dem Ende der Dienstzeit. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Höhe der Ruhestandsbezüge, die sich nach der Dauer der Dienstzeit und der Höhe der zuletzt bezogenen Dienstbezüge berechnet. Zusätzlich umfasst es Bestimmungen über Hinterbliebenenversorgung und Unfallfürsorge. Die Gewährung einer Pension setzt voraus, dass der Beamte eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren absolviert hat. Mit jedem Jahr im Dienst erhöht sich der Pensionssatz, wobei nach einer Dienstzeit von 40 Jahren eine maximale Versorgung von 71,75% der letzten aktiven Dienstbezüge erreicht wird. Der aktuelle Gesetzestext sowie weiterführende Erläuterungen sind über das Bundesgesetzblatt sowie auf spezialisierten Webseiten wie Gesetze-im-internet.de nachlesbar (Gesetze im Internet). Eine umfassende Erläuterung und Diskussion der jüngsten Änderungen können auf Seiten wie dem Deutschen Beamtenbund eingesehen werden (Deutscher Beamtenbund). Um die Versorgungsbezüge stets aktuell zu halten, werden sie regelmäßig an die Entwicklung der Gehälter der aktiven Beamten angepasst, was zur nachhaltigen sozialen Sicherung der Pensionäre beiträgt. Durch diese Regelungen stellt das Beamtenversorgungsgesetz sicher, dass auch nach Beendigung der aktiven Dienstzeit die Lebenshaltung angemessen unterstützt wird, was die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber weiterhin fördert.

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