Beförderung – StaatsJobs.com Lexikon

Eine Beförderung im öffentlichen Dienst bezeichnet die Übertragung eines höherwertigen Amtes oder einer höheren Besoldungsgruppe an einen Beschäftigten. Dies erfolgt in der Regel als Anerkennung besonderer Leistungen, Erfahrungen oder Qualifikationen. Eine Beförderung kann sowohl durch Vorgesetzte initiiert werden, als auch aufgrund einer Bewerbung des Mitarbeiters erfolgen. In vielen Fällen ist eine erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren oder eine Befähigungsprüfung Voraussetzung für eine Beförderung im öffentlichen Dienst. Mit einer Beförderung sind in der Regel auch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, wie z.B. ein höheres Gehalt oder mehr Verantwortung, verbunden. Beförderungen dienen nicht nur der individuellen Karriereentwicklung, sondern auch der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Organisation.

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