Beihilfe – StaatsJobs.com Lexikon

Beihilfe ist eine Form der finanziellen Unterstützung, die in Deutschland im öffentlichen Dienst gewährt wird. Sie dient dazu, die Kosten für medizinische Behandlungen, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte und weitere Gesundheitsleistungen für Beamte und deren Familienangehörige zu decken. Die Beihilfe wird in der Regel in Form von prozentualen Zuschüssen zu den tatsächlich entstandenen Kosten gewährt. Die genauen Regelungen zur Beihilfe sind im Bundesbeamtengesetz (BBG) sowie in den entsprechenden Landesbeamtengesetzen festgelegt. In einigen Fällen kann auch eine Beihilfeergänzung oder eine Dienstunfähigkeitsversorgung gewährt werden. Die Beihilfe ist somit ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung von Beamten im öffentlichen Dienst.

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