Berufung – StaatsJobs.com Lexikon

Berufung ist ein Begriff, der im juristischen Kontext verwendet wird, um auf die formelle Einberufung einer Person zur Ausübung eines Amtes oder einer Funktion hinzuweisen. Im öffentlichen Dienst bezieht sich die Berufung häufig auf die Ernennung einer Person in eine bestimmte Position, die aufgrund ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten ausgewählt wurde. Die Berufung kann durch verschiedene Institutionen, wie beispielsweise Personalstellen oder Vorgesetzte, erfolgen und ist oft mit einer gewissen Verantwortung und Autorität verbunden. In vielen Fällen ist die Berufung mit einer bestimmten Amtszeit versehen und kann je nach Bedarf verlängert oder beendet werden. Die Berufung einer Person in eine bestimmte Position stellt somit einen wichtigen Schritt in der Personalpolitik dar und trägt zur Aufrechterhaltung eines effizienten und qualifizierten öffentlichen Dienstes bei.

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