Die Besoldungsgruppe, ein elementares Merkmal innerhalb des Öffentlichen Dienstes, dient der Einordnung von Beamten und Richtern in Deutschland gemäß ihrer Amtsbezeichnung, Verantwortung sowie dem Schwierigkeitsgrad ihrer Tätigkeit. Jede Besoldungsgruppe beinhaltet feste Grundgehaltssätze, die durch Besoldungsordnungen A, B, C & R reguliert werden, wobei die Besoldungsordnung A die häufigste ist. Diese enthält die Gruppen A2 (niedrigste) bis A16, wobei ein Aufstieg in eine höhere Gruppe in der Regel mit zunehmender Berufserfahrung und/oder Übernahme höherer Verantwortung erreicht wird. Eine weiterführende Übersicht bietet beispielsweise die Webseite des Bundesverwaltungsamtes hier. Beamte im höheren Dienst können in die Besoldungsgruppen B bis B11 aufsteigen, die speziell Führungspositionen wie z.B. Polizeipräsidenten oder Generalsekretäre vorsehen. Im wissenschaftlichen Bereich kommen Professorinnen und Professoren je nach Bundesland und institutioneller Zugehörigkeit in die C-Besoldungsgruppen. Informationen über die spezifischen Aufstiegsmöglichkeiten und die Unterscheidung zwischen den einzelnen Bundesländern könnten auf dieser Ressource eingesehen werden. Darüber hinaus gibt es noch die R-Besoldungsgruppen für Richter und Staatsanwälte, womit die Wichtigkeit der Judikative und die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit unterstrichen wird. Eine tiefere Einsicht in das gesamte Besoldungssystem kann man sich mittels der regelmäßigen Veröffentlichungen auf dem Informationsportal des Bundesministeriums des Innern verschaffen. Kenntnisse der Besoldungsgruppen sind essentiell für eine Karriere im Öffentlichen Dienst und helfen, den beruflichen Weg entsprechend zu planen.
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