Besoldungsgruppe – StaatsJobs.com Lexikon

Die Besoldungsgruppe ist im deutschen öffentlichen Dienst ein zentraler Begriff zur Einteilung der Beamten und Richter in verschiedene Gehaltsstufen. Die Einteilung erfolgt je nach Amt oder Position in eine bestimmte Besoldungsgruppe, die wiederum mit einem bestimmten Grundgehalt verbunden ist. Die Besoldungsgruppen reichen von A bis W, wobei die höheren Buchstaben für höhere Positionen und Gehälter stehen. Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe erfolgt aufgrund der jeweiligen Erfahrung, Qualifikationen und Verantwortlichkeiten des Beamten oder Richters. Die Besoldungsgruppen sind im Bundesbesoldungsgesetz und den entsprechenden Landesbesoldungsgesetzen genau definiert. In der Regel steigt das Grundgehalt mit höheren Besoldungsgruppen, was eine attraktive Karriereperspektive im öffentlichen Dienst darstellt.

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