Beteiligungsgesetz – StaatsJobs.com Lexikon

Das Beteiligungsgesetz im Öffentlichen Dienst in Deutschland regelt die Mitbestimmung der Beschäftigten in öffentlichen Verwaltungen. Es ermöglicht den Mitarbeitern, sich aktiv an Entscheidungsprozessen zu beteiligen und ihre Interessen zu vertreten. Das Gesetz sieht die Einrichtung von Personalräten vor, die die Mitarbeiter in Personalangelegenheiten vertreten und bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitwirken. Durch das Beteiligungsgesetz werden Demokratie und Transparenz im öffentlichen Dienst gefördert und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gestärkt. Es trägt somit zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit bei.

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