Beteiligungsverfahren – StaatsJobs.com Lexikon

Das Beteiligungsverfahren im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet einen Prozess, bei dem Bürgerinnen und Bürger, sowie Interessengruppen die Möglichkeit haben, sich aktiv an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Hierbei wird Wert auf Transparenz, Partizipation und demokratische Legitimation gelegt. Die Beteiligung kann in Form von Anhörungen, öffentlichen Diskussionen, Online-Konsultationen oder schriftlichen Stellungnahmen erfolgen. Ziel ist es, den Bürgern eine Stimme zu geben und ihre Meinungen und Bedürfnisse in die politische Arbeit einzubeziehen. Das Beteiligungsverfahren soll die Qualität von Entscheidungen verbessern und das Vertrauen in die Verwaltung stärken. In Deutschland sind Beteiligungsverfahren auf verschiedenen Verwaltungsebenen, z.B. auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, üblich und gesetzlich verankert.

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