Betriebliche Altersversorgung (bAV) – StaatsJobs.com Lexikon

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge im Öffentlichen Dienst in Deutschland. Sie dient dazu, den Beschäftigten im Ruhestand eine zusätzliche finanzielle Absicherung zu bieten. Dabei werden Teile des Gehalts oder zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt, die dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden. Die bAV kann in verschiedenen Formen wie Direktzusagen, Unterstützungskassen oder Pensionskassen angeboten werden. Durch die bAV können die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Vorteilen profitieren. Es lohnt sich daher, sich über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung im Öffentlichen Dienst zu informieren und diese gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen.

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