Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Form der Altersvorsorge, die von Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer bereitgestellt wird. In Deutschland spielt sie insbesondere im öffentlichen Dienst eine wesentliche Rolle, da sie neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine wichtige Säule der Alterssicherung darstellt. Bei der bAV tritt der Arbeitgeber als Versorgungsträger auf oder schließt sich mit anderen Unternehmen zusammen, um seinen Mitarbeitern eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung zu gewährleisten. Die bAV kann auf verschiedenen Wegen umgesetzt werden, wie beispielsweise über Direktzusagen, Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen. Eine besondere Form stellt die Entgeltumwandlung dar, bei der Arbeitnehmer Teile ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersversorgung investieren. Dies bietet steuerliche und sozialversicherungstechnische Vorteile. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 wurde zudem der Förderbetrag für geringverdienende Beschäftigte erhöht, um die Teilnahme an der bAV attraktiver zu machen. Für eine detaillierte Einsicht in die rechtlichen Grundlagen können Interessierte die offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehen (Link: BMAS – Betriebliche Altersversorgung). Weitere hilfreiche Informationen und Tipps zur Auswahl der richtigen Betriebsrente bieten auch Verbraucherportale wie die Stiftung Warentest (Link: Stiftung Warentest – Betriebliche Altersvorsorge). Die bAV stellt somit eine bedeutende Komponente für eine umfassende Absicherung im Alter dar und gewährleistet, insbesondere im öffentlichen Dienst, dass Arbeitnehmer auch nach dem Eintritt in den Ruhestand finanziell gut aufgestellt sind.

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