Betriebsrat – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Betriebsrat ist eine von den Beschäftigten eines Betriebes gewählte Interessenvertretung, die die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Der Betriebsrat hat das Recht, mit dem Arbeitgeber über Angelegenheiten, die die Beschäftigten betreffen, zu verhandeln und mitzubestimmen. Er setzt sich für die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards ein und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer in Fragen der Arbeitsgestaltung, Arbeitszeitregelung, Personalplanung und Sozialleistungen. In Deutschland ist die Einrichtung eines Betriebsrats gesetzlich verankert und in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern verpflichtend. Ein Betriebsrat setzt sich in der Regel aus gewählten Arbeitnehmervertretern verschiedener Abteilungen oder Berufsgruppen zusammen und arbeitet ehrenamtlich zum Wohl der Beschäftigten.

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