Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – StaatsJobs.com Lexikon

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist ein zentrales Gesetz im Bereich des Arbeitsrechts im Öffentlichen Dienst in Deutschland. Es regelt die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten. Das Ziel des BetrVG ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, um eine geregelte und sozialverträgliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Das Gesetz legt unter anderem fest, welche Gremien (wie Betriebsräte) in Unternehmen gebildet werden müssen und welche Befugnisse sie haben. Es dient somit der Stärkung der Rechte und der Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst. Das BetrVG ist ein wichtiger Baustein im Arbeitsrecht und trägt zur sozialen Balance innerhalb der Belegschaften bei. Es ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen essentiell, um Konflikte zu vermeiden und eine geregelte Zusammenarbeit zu gewährleisten.

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