Branchentarifvertrag – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Branchentarifvertrag im Öffentlichen Dienst in Deutschland ist ein Tarifvertrag, der speziell für eine bestimmte Branche innerhalb des öffentlichen Dienstes gilt. In diesem Vertrag werden die Arbeitsbedingungen, Gehälter und Sozialleistungen für die Beschäftigten in dieser Branche festgelegt. Im Gegensatz zu einem Flächentarifvertrag, der für alle Beschäftigten eines Wirtschaftszweigs gilt, regelt ein Branchentarifvertrag nur die Bedingungen innerhalb einer spezifischen Branche. Diese Tarifverträge werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gelten dann für alle Unternehmen, die Mitglied des jeweiligen Verbandes sind. Branchentarifverträge sorgen für eine einheitliche Regelung der Arbeitsbedingungen innerhalb einer Branche und gewährleisten so Fairness und Transparenz für die Beschäftigten. In Deutschland haben Branchentarifverträge eine lange Tradition und tragen dazu bei, die Rechte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu schützen.

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